Kosten und Finanzierung einer Wurzelbehandlung
Die größtmögliche Kostentransparenz ist uns wichtig.
Vor Beginn der Behandlung vereinbaren wir mit allen Patienten ein separates Beratungsgespräch, in dem, nach klinischer Befunderhebung, der Ablauf der endodontischen Behandlung, die Erfolgsprognose, mögliche Therapiealternativen sowie die Behandlungskosten erläutert werden. Ein detaillierter Kostenplan wird Ihnen bereits am Beratungstag ausgehändigt.
Alle unsere zahnärztlichen Behandlungen werden auf Grundlage der aktuell gültigen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) in Rechnung gestellt. Die Kosten für die hochwertige endodontische Behandlung sind in unserer Praxis für alle Patienten unabhängig vom Versicherungsstatus gleich.
Gesetzlich versicherte Patienten
Als gesetzlich Krankenversicherter tragen Sie, wenn Sie diese Behandlung in Anspruch nehmen, die hierfür entstehenden Kosten selbst. Im Fall einer privaten Zusatzversicherung reichen Sie den von uns ausgehändigten Kostenplan zur Genehmigung bei ihrem Versicherungsunternehmen ein.
Privat versicherte Patienten
Sind Sie privat versichert, hängt es von Ihrem Versicherungsvertrag ab, wie viel die private Krankenversicherung von den Behandlungskosten übernimmt. Das heißt, dass auch für Privatversicherte Eigenanteile entstehen können.
Sie haben bei uns folgende Möglichkeiten, Ihre Rechnung zu begleichen:
- Barzahlung oder Bezahlung per EC-Karte am Tag der Behandlung
- Abrechnung über unsere Abrechnungsgesellschaft „Deutsches Zahnärztliches Rechenzentrum GmbH“ (DZR)
- Durch die DZR sind wir darüber hinaus in der Lage, Ihnen attraktive Teilzahlungsmodelle anzubieten. Teilzahlungen sind bis zu 6 Monaten zinsfrei. Darüber hinaus entscheidet die Finanzierungslänge über die Höhe der anfallenden Zinskosten.
Ihre Vorteile
Sie können Ihre Rechnung bei der DZR zinsfrei, unbürokratisch und bequem in Raten zahlen.
Der freundliche Patientenservice der DZR ist montags bis donnerstags von 8 bis 17 Uhr und freitags von 8 bis 14 Uhr erreichbar.
Haben Sie Fragen zu Ihrer Rechnung? Gerne können Sie Ihre Anfragen jederzeit persönlich oder online im Patientenportal der DZR stellen.
Private Versicherungen und Beihilfestellen lehnen immer wieder die volle Erstattung von Behandlungskosten ab. Durch sachliche Stellungnahmen und unter Berufung auf aktuelle Gerichtsurteile erwirkt die DZR in der Mehrzahl der Fälle Nacherstattungen.